Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.