Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Buchhalter und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.