Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und Kassenwart (dieser übernimmt damit zwei Funktionen), dem Schriftführer, dem Platzwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 1500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Zeichnungsberechtigt für das Vereinskonto ist der Kassenwart und der erste Vorsitzende.