Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis zwei Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Über Rechtsgeschäfte die die Höhe von 750,00 € übersteigen entscheidet die MItgliederversammlung.