Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einen Stellvertreter oder durch die zwei Stellvertreter jeweils gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.