Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Beauftragten für besondere Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.