Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
In Kassenangelegenheiten zeichnet der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, jeweils zusammen mit dem Kassenwart.