Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist für Rechtsgeschäfte zur Realisierung des Vereinszweckes bis zu einem Betrag in Höhe von 2.000,00 DM alleinvertretungsberechtigt.