Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister Wirtschaftskonto und dem Schatzmeister Beitragskonto.
Der Vorsitzende vertritt allein; von den weiteren Vorstandsmitgliedern vertreten zwei gemeinsam.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 2.500,- Euro ist der geschäftsführende Vorstand ausschließlich gemeinsam verfügungsberechtigt.