Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 2000,00 DM müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.
Für alle übrigen Rechtsgeschäfte sind die Vorstandsmitglieder einzeln vertretungsberechtigt.
Wirkungskreis: Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Funktion als Geschäftsführer sowie insbesondere zuständig für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb