Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister.
Die Mitgliederversammlung kann weitere Mitglieder als Beisitzer in den Vorstand wählen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.