Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden,dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenen Vorsitzenden, dem ersten Schatzmeister und dem zweiten Schatzmeister.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils nur zu zweit vertretungsbefugt.