| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |