Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Mitgliedern (Beisitzer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Wahrnehmung der Personalangelegenheiten einschließlich des Abschlusses oder der Beendigung von Arbeitsverträgen sowie die allgemeinen Verwaltungs- und Geschäftsführungsaufgaben. Von der Vertretung ausgenommen sind Darlehensverträge, Mietverträge, Verträge, die der notariellen Beurkundung unterliegen und Verträge, die den Verein im Einzelfall oder auf Dauer über 20.000 Euro mit Ausnahme von Arbeitsverträgen verpflichten.