Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder mit Einwilligung des ersten Vorsitzenden durch jedes andere Mitglied des Vorstandes.