Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer (gleichzeitig verantwortlich für Grundmittel), dem Schriftführer, dem zweiten Vorsitzenden (gleichzeitig verantwortlich für Angeln), dem zweiten Kassierer und dem Beauftragten für Umwelt und Naturschutz.