Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem ersten und einem zweiten Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.