Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der erste Vizepräsident, der zweite Vizepräsident, der Schatzmeister und der Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Präsident oder der erste oder der zweite Vizepräsident.