Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens: dem ersten Vorsitzenden (Präsident), dem Geschäftsführer, dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Geschäftsführer jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.