Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.