Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der erste Vorsitzende und der Kassierer sind alleinvertretungsberechtigt.