| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und zwei weiteren Mitgliedern (Beisitzer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein.
Im übrigen vertritt ein anderes Vorstandsmitglied den Verein nach außen. |