| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Spielleiter, dem Kassenwart, dem Jugendwart.
Nach außen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |