Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Großmeister, bis zu vier Zugeordneten Großmeistern, dem Großkanzler und dem Großschatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Großmeister oder einen Zugeordneten Großmeister jeweils zusammen mit dem Großkanzler oder dem Großschatzmeister.