| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden.
Alle Ausgaben, die 100,-- DM übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Die Abhebung von dem Vereinskonto kann nur von mindestens zwei von den Zeichnungsberechtigten erfolgen. Zeichnungsberechtigt sind der erste und zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. |