Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden/Dojoleiter, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Kassenwart und der erste Vorsitzende sind gegenüber Banken einzeln vertretungsberechtigt.