Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
a) Anmietung von Gewerberäumen und Ausgaben über 500,00 Euro
b) Abschluss von Verträgen mit Sportlehrern.