Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der Vorsitzende oder der stellvertretender Vorsitzender befinden muss.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, das Einzelverfügungen über 750,00 Euro der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.