Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht eines Vorstandsmitgliedes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit einem Geschäftswert von über 100,00 Euro belasten, die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist.