Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Vorstandssekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.