Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen: dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Führung der laufenden Geschäfte des Vereins, einschließlich der Führung des Vereinskontos, Mitgliederbetreuung, Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit Dritten und Ansprechpartner für alle Finanz- und Steuerangelegenheiten.