Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Refectoriumsleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für die Aufnahme von Darlehen, für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000 DM, für den Abschluss und die Kündigung des Pachtvertrages mit dem Gymnasium über das Refectorium, für den Abschluss und für die Kündigung von Arbeitsverträgen- ausgenommen Aushilfsverträge für nicht länger als zwei Wochen- ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.