Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassiererin, der Schriftführerin und eventuell weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die Vorsitzende oder eine der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.