Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Mitgliedern. dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren Mitgliedern. Statt eines Vorsitzenden und zwei Stellvertretern kann auch eine Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden und einem Stellvertreter gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.