Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei einer einmaligen Gesamtbelastung über 1.000 DM hinaus die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit erforderlich ist.