Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für die Aufnahme von Darlehen, für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 2.500 Euro, für den Abschluss und die Kündigung des Pachtvertrages mit dem Bezirksamt über die Cafeteria sowie für den Abschluss und die Kündigung von Arbeitsverträgen- ausgenommen Aushilfsverträge für nicht länger als zwei Wochen- ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.