Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Grundstückskäufe und Pachtverträge sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von beiden gemeinsam unterzeichnet werden.