Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Sprecher des Instituteausschusses und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.