Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern, darunter einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.