Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder ein Vorsitzender.