Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.