Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 5.000,00 Euro müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.