Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung für Geschäfte erforderlich ist, die einen Betrag von 3.000 EUR überschreiten.