Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte gemäß § 26 Abs.2 Satz 1 BGB in der Weise beschränkt, dass die Anmietung oder auch der Ankauf von Grundstücken/Gebäuden sowie der Ankauf von größeren beweglichen Sachen ab 3.000 DM, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.