Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 1.000 DM ist es für eine wirksame Vertretung ausreichend, wenn der Verein von einem einzelnen Mitglied des Vorstandes allein vertreten wird.