Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen (Kassenwart) und einem stellvertretenden Vorsitzenden Sportbetrieb/Infrastruktuer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.