Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzbeauftragten/Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Gartenfachberater und dem Wasserobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.