Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Zusätzlich können vier weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam.