Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.