Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Hauptkassenwart und dem Oberturnwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Gegenüber der Bankverbindung und der Postbank genügt auch die alleinige Unterschrift des Hauptkassenwarts.